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KOSTEN EINER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG

Eine osteopathische Erstbehandlung schließt eine umfassende Anamnese ein und dauert ca. 60 Minuten. Die Länge der jeweiligen Folgebehandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild. Bei Babies und Kleinkindern ist die Dauer der Behandlungstermine in der Regel etwas kürzer. Dabei wird die Behandlungsfrequenz ganz individuell an den Beschwerdeumfang und an die Beschwerdeintensität angepasst.

Als Heilpraktikerin rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten eine Rechnung als Privatpatient. In folgenden Fällen werden dabei die Kosten i.d.R. vom Versicherungsträger ganz oder teilweise übernommen:

  • Privat versicherte Patienten, bei denen Heilpraktikerleistungen im Tarif inkludiert sind
  • Gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung
  • Beihilfe-Versicherte

Inzwischen übernehmen auch einige gesetzliche Krankenversicherungen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte erfragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über etwaige Bedingungen für osteopathische Behandlungen oder der Notwendigkeit einer ärztlichen Überweisung.